(Archiv_15_11_br) Der Kanupark hat Schluss gemacht – zumindest für dieses Jahr. Die Saison auf der Wasserbahn ist beendet. Weiter geht es im Frühjahr 2010. Die dritte Saison ist es, die damit zu Ende geht. Einer der außersportlichen Höhepunkte dieses Jahres 2009 war ein Mittsommernachtskonzert, das am 20. Juni mit den Westsächsischen Symphonikern erstmals über die Bühne gegangen ist.
4,9 Millionen Euro Bundesmittel sind einst in diesen Bau geflossen. Der Spatenstich für die Anlage erfolgte im April 2005. Der Probebetrieb wurde im Jahr 2006 gestartet. Im November folgte die Schlüsselübergabe. Eröffnet wurde der Betonkanal schließlich am 15. April 2007. Was bis dahin entstand, war eine Anlage mit zwei unabhängigen Strecken von 130 beziehungsweise 270 Metern. Beide, damals noch mit Blick auf Olympia, auch für den Kanu-Spitzensport geplant. Mittlerweile spielt auch der Freizeitsport auf dieser Anlage eine wichtige Rolle.
Mit Spitzensport und Freizeithelden: Kanupark Markkleeberg. Foto: BR
„Der Kanupark am Markkleeberger See ist die modernste Wildwasseranlage in Europa“, heißt es auf kanupark-markkleeberg.de. „Er wurde im Zuge der Leipziger Bewerbung für die Olympischen Spiele 2012 geplant.“ Diese Blase ist bekanntlich geplatzt. Damit hatte sich der Kanupark schon frühzeitig um andere Ziele zu kümmern.
Eine Negativliste war es, auf der die Anlage im November 2008 auftauchte. Sie war Teil eines Berichtes des Sächsischen Landesrechnungshofes. Die Prüfer stellten darin fest, dass das sächsische Kultusministerium „den Bau ohne eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefördert“ habe. Zudem habe das Haus ein „erhebliches Landesinteresse an der Anlage“ nicht nachweisen können. Den Buchprüfern zufolge hätte der Bau der Kanu-Anlage vom Kultusministerium nicht gefördert werden dürfen. Trotzdem steht die Anlage seit nunmehr knapp vier Jahren am Markkleeberger See. Sieht man die aktuellen Zahlen, scheint das auch im Jahr 2009 nicht gänzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen zu sein.
300.000 Gäste wurden in diesem Jahr im Kanupark gezählt. 40.000 mehrals noch im Jahr 2008. Steigerungen ebenfalls bei den Nutzern im Freizeitbereich. 15.300 waren es im Vorjahr. Stolze 18.500 in dieser Saison. Deutlich geringer allerdings die Zahl der Vereinssportler, die 2009 zum Trainieren kamen. Rund 1.000 waren es in diesem Jahr. 1.500 wurden dagegen im Jahr 2008 gezählt. Erklärung dafür laut Manager Christoph Kirsten: „Der Rückgang lässt sich anhand der Ausrichtung der Deutschen Jugend- und Juniorenmeisterschaften 2008 und dem damit verbundenen höheren Trainingsaufkommen im Jahr 2008 erklären. Zur Zahl der Spitzensportler im Kanupark sagte Kirsten der L-IZ: „In beiden Jahren war die gesamte deutsche Nationalmannschaft bzw. alle Kaderathleten (ca. 100) im Kanu-Slalom mehrmals zu Gast im Kanupark Markkleeberg. Insbesondere 2009 konnte durch die Durchführung von zwei international hochkarätig besetzten Wettkampfveranstaltungen der Anteil der internationalen Spitzensportler deutlich gesteigert werden.“
Auch wettkampftechnisch sah es gut aus im Jahr 2009. Beim Internationalen Frühjahrsrennen wurden 230 Starter aus neun Nationen gezählt. 200 DKV-Sportler waren es bei der EM-Qualifikation. Die Landes-Jugendspiele brachten 80 Starter im Nachwuchsbereich auf die Anlage. Höhepunkt in diesem Jahr: die German Open 2009 ICF Ranking Series. Sie brachten 260 Starter aus 20 Nationen in den Kanupark.
Zum Vergleich das Jahr 2008: Beim Frühjahrsrennen wurden damals 200 Starter gezählt, die Olympia-Qualifikationen brachten letztes Jahr 180 DKV-Sportler nach Auenhain, zu den Deutschen Jugend- und Junioren-Meisterschaften kamen 160 Starter und an den World Series German Open 2008 haben sich 120 Starter aus 8 Nationen beteiligt.
Auch der Plan für die kommende Saison ist schon ziemlich konkret. Am 2. und 3. April geht das Internationale Frühjahrsrennen über die Bühne. Am 24. und 25. April werden WM-Qualifikationen ausgetragen. Für die Tage vom 4. bis zum 8. August haben sich die Junioren- und U23-Europameisterschaften angemeldet.
Auf der Liste der Eigenveranstaltungen steht im Jahr 2010 die Saisoneröffnung am 2. Mai ganz oben. Für den 22. August ist das nächste Pappbootrennen geplant. Auch das Angebot für den Freizeitsport wird sich 2010 nicht verstecken müssen. Wildwasser-Rafting, Power-Rafting und Nacht-Rafting sind geplant. Außerdem finden sich Wildwasser-Kajak-Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene im Programm. Neu auf dem Zettel des Kanuparks für das Jahr 2010: Hydrospeed-Kurse. Sie werden Bestandteil der mittlerweile vierten Saison dieser Anlage unterhalb des Örtchens Auenhain sein. www.kanupark-markkleeberg.com
Er hat es des öfteren in die Schlagzeilen geschafft, der Kulkwitzer See am West-End von Leipzig in diesem Jahr 2009. Für die Leipziger Seite war ein Bebauungsplan aufgetaucht, der so schon einmal zurück in die Giftschränke verwiesen worden ist. Auch in Markranstädt hat man in die Pläne zur weiteren Bebauung konkretisiert.
Hochtrabende Pläne von vielen Seiten: der Kulkwitzer See von Südosten aus gesehen. Fotos: Bernd Reiher
Hier sind für das Westufer des kleinen Gewässers weitere Flächen unter anderem für Eigenheime im Gespräch. Die Anwohner gingen auf die Barrikaden. Es kam zur Sondersitzung. Dabei ging es auch um zu erhaltende Wiesen, die seit Mitte der 90er Jahre aus ehemaligen Feldern entstanden waren. Just am Folgetag dieser Besprechung wurden die aber dummerweise umgepflügt. Mehr dazu im Interview mit Karl Heyde vom NaBu-Stadtverband Leipzig.
(13_11_br) Die Wortkombination “einvernehmliche Lösung“ kann eine verfängliche sein. Sie deutet Kompromissbereitschaft an, blendet aber aus, dass es doch irgendwo gelassene Federn geben muss. “Einvernehmliche Lösungen“ werden gesucht, wenn Arbeitsverhältnisse gekündigt werden oder Geschäftsbeziehungen ihrem Ende entgegensehen.
Manchmal werden sie aber auch vorgeschlagen, wenn es um Markenrechte geht. So geschehen in den letzten Oktobertagen des Jahres 2009. Da hat sich der Leipziger Neuseenland e. V. per Post aufgemacht, anderen Nutzern dieses neuen Namens “einvernehmliche Lösungen“ bei der Klärung dieser Gleichheit anzubieten. Grund: der Verein ist seit April Inhaber der Wortmarke “Neuseenland“. Er wolle jetzt eine “Neuordnung der Berechtigungen zur Verwendung“ der Marke vornehmen.
Scheinbar allen Projekten, die diesen Namen irgendwie mit sich führen, hat er die Suche nach “einvernehmlichen Lösungen“ angeboten und sie zu Gesprächen eingeladen. Dummerweise waren auch einige Unternehmungen dabei, für die es eigentlich keine Lösung braucht. Schließlich sind die Rechte auch dieses Markeninhabers nur beschränkt. Ein Hinweis darauf allerdings fehlte nicht nur bei ihnen, sondern bei allen Adressaten, die diese Post erhielten.
“Markenschutz für einen Landstrich, von dem andere vertrieben wurden“, hieß es dazu am 31. Oktober bei radioneuseenland.de. Mehr Informationen über die Hintergründe kamen jetzt aus dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA selbst. Das ist in München angesiedelt. Barbara Preißner ist die Leiterin der Abteilung Marken und Muster und hat uns die Antworten auf ein paar Fragen geschickt.
"Unter Umständen Löschung": Barbara Preißner zum Markenschutz für das Leipziger Neuseenland. Fotos: DPMA/Reiher
Frau Preißner, in der Region Leipzig entwickelt sich ein Markenstreit um die Wortmarke "Neuseenland". Das aber ist ein Name, der für diese neue Landschaft mittlerweile auch von der Allgemeinheit verwendet wird. Welche Rechte hat der Markeninhaber, über die Verwendung eines solchen allgemeinen Begriffes zu bestimmen? Preißner: Ist eine Marke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden, so steht dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht zu, sie zu benutzen und darüber zu verfügen. Dieses Recht bezieht sich allerdings grundsätzlich nur auf die Verwendung der Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, die der Markeninhaber schon mit der Anmeldung hat benennen müssen. Welche Waren und Dienstleistungen dies im Einzelfalle sind, kann man dem Register entnehmen, in das jedermann Einblick nehmen kann. Der Markeninhaber ist hingegen nicht befugt, generell zu bestimmen, ob und wie ein Begriff losgelöst von den eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden ist.
Einzelheiten zum ausschließlichen Recht des Markeninhabers ergeben sich aus dem Markengesetz. Anderen Personen als dem Markeninhaber ist es danach untersagt, ohne dessen Zustimmung im geschäftlichen Verkehr solche Zeichen zu benutzen, die man mit der eingetragenen Marke verwechseln könnte. Beispielsweise darf man derartige Zeichen nicht auf Waren oder einer Warenverpackung anbringen; man darf unter diesen Zeichen Waren weder anbieten noch in den Verkehr bringen, darf sie weder ein- noch ausführen. Auch in Geschäftspapieren oder zum Beispiel in der Werbung darf man das Zeichen dann nicht benutzen.
Verletzt jemand das ausschließliche Recht aus der eingetragenen Marke, so kann der Markeninhaber von ihm die Unterlassung verlangen und unter bestimmten Umständen auch Schadensersatz fordern. Darüber hinaus kann er in einem solchen Falle gegebenenfalls durchsetzen, dass widerrechtlich gekennzeichnete Gegenstände, die sich im Besitz oder Eigentum des Verletzers befinden, vernichtet werden. Auch Auskunftsansprüche stehen ihm zu.
Es gibt Sportvereine, Neuseenland-Schäferhunde und ein Radio Neuseenland, niemand ist bisher auf die bestehende Wortmarke hingewiesen worden – müssen jetzt alle Projekte umbenannt werden, die den Namen Neuseenland gewählt haben? Preißner: Zunächst einmal kommt es darauf an, ob ein Zeichen tatsächlich für die Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, für die die fragliche Marke auch eingetragen worden ist. Die Benutzung für andersartige Waren oder Dienstleistungen kann trotz der Markeneintragung weiterhin frei sein. Außerdem unterliegt der Markenschutz bestimmten Schranken, die sich wiederum aus dem Markengesetz ergeben. So kann der Markeninhaber beispielsweise einer anderen Person nicht untersagen, im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen als beschreibende Angabe für Waren oder Dienstleistungen einzusetzen, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Auch kann der Markeninhaber seine Rechte unter Umständen nicht mehr geltend machen, wenn er seine Marke über einen längeren Zeitraum hinweg nicht benutzt hat.
Wenn jemand meint, dass eine Marke gar nicht erst hätte eingetragen werden dürfen, kann er unter bestimmten, im Gesetz geregelten Voraussetzungen die Löschung dieser Marke beim DPMA beantragen. Abgesehen davon mag eine andere Person über ein älteres Recht verfügen, das dem Recht aus der Marke vorgeht; dabei muss es sich nicht unbedingt um eine eingetragene Marke handeln.
Der Inhaber der Marke bemüht sich momentan um Lösungen mit denen, die diesen Namen ebenfalls nutzen - welche Pflichten und welche Rechte haben sie gegenüber dem Inhaber der Wortmarke? Preißner: Soweit sich ein Markeninhaber und andere Nutzer einer bestimmten Bezeichnung über die Art und Weise der Benutzung einigen, ergeben sich ihre Rechte und Pflichten in erster Linie aus ihren vertraglichen Vereinbarungen.
(06_11_br) Videos aus dem Leipziger Neuseenland können eine lustige Sache sein. Zum Beispiel, wenn man die Landschaft kennt, und das damit vergleicht, was in manchen darüber erzählt wird. Jüngstes Beispiel: ein Video-Porträt vom Markkleeberger See. Auftraggeber war der Seenverwalter EGW. Sie ist eine Tochterfirma der Stadt.
Nicht alles, was man zu sehen glaubt, ist in diesem Falle aber wirklich der Markkleeberger See. Quasi gratis ein kleines Online-Spiel dazu: „Finden Sie Lippendorf!“ Ein Tipp aus der russischen Propagandafilmschule: am Rand und hinter Büschen suchen.
Weniger lustig, dafür mit vielen Fragezeichen, ein anderer Streifen, der seit Anfang Oktober bei YouTube zu sehen ist. Als „Kinospot Neuseenland“ wurde er deklariert. Der Absender allerdings war lange unbekannt.
Nur im Abspann wird deutlich, dass dieses Video keine Privatsache ist, sondern der Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V. mit am Werk gewesen sein muss. Bei der Klärung der Hintergründe trafen wir auf die Sprecherin des Vereines, Sandra Brandt.
"Über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten": Sandra Brandt und dasYouTube-Video. Fotos: privat
Frau Brandt, warum der Spot bei YouTube – warum wurde die Kommentarfunktion deaktiviert? Brandt: Der YouTube Kanal wurde lediglich technisch dafür genutzt, um den Spot ohne großen Programmieraufwand auf dem Internetportal leipzigerneuseenland.de zeigen zu können, wo auch eine Möglichkeit zur Abgabe von Kommentaren besteht.
Wer war Auftraggeber? Brandt: Der Kinospot ist im Auftrag des TV Sächsisches Burgen- und Heideland im Rahmen des Marketingplanes 2009 für das Leipziger Neuseenland erstellt worden. Die inhaltliche Betreuung lag beim TV Leipziger Neuseenland und beim Grünen Ring Leipzig.
Warum wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet? Brandt: Selbstverständlich wurde die Leistung ausgeschrieben (beschränkte Ausschreibung), insgesamt lagen 4 Angebote vor. Als Vereine sind wir an eine wirtschaftliche Arbeitsweise gehalten, die wir jedes Jahr den Mitgliedern transparent darstellen müssen und die durch die Kassenprüfer und Fördermittelstellen streng kontrolliert wird. Der Auftrag wurde als Leistungspaket zusammen mit der Erstellung eines Filmportraits zum Wassertourismus im Leipziger Neuseenland an die picturesound studios vergeben.
Was soll dieser Spot dem Betrachter eigentlich sagen? Brandt: Die Botschaft des Kinospots liegt in der Positionierung des Leipziger Neuseenlandes als Wassersport-Kultur-Destination mit einem abwechslungsreichen Angebot. Kinowerbung ist die beliebteste Werbeform der 14- bis 29-Jährigen, der Spot wurde deshalb auf die Bewusstmachung des touristischen Angebotes auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Über Geschmack und Gestaltung lässt sich bekanntlich trefflich streiten, was auch ein klassischer Werbeansatz ist, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Ansonsten wäre fliegendes Toilettenpapier in der Fernsehwerbung auch nicht zu erklären. Uns liegen zahlreiche positive Rückmeldungen zum Spot vor. Und selbst wenn dazu ebenso viele mit einer anderen Meinung kommen, hätte man werbetechnisch viel erreicht, da der wichtigste Effekt eben ist, dass überhaupt darüber gesprochen wird.
Wo wird dieser Spot eingesetzt? Brandt: Der Kinospot lief im August in jeweils 3 (nicht zufällig) ausgewählten Kinos in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg. Durch die Auswertung der Internetzugriffe und der Anfragen an die Tourist-Infos können wir bereits jetzt sagen, dass die Marketingaktionen 2009 ein Erfolg waren. Das Leipziger Neuseenland konnte auch in diesem Jahr wieder steigende Besucherzahlen verzeichnen.
(10_10_br) Am 2. November beginnen in Großpösna die Bauarbeiten für die schwimmende Kirche Vineta. Damit wird der Endspurt für das lange geplante Gebäude eingeleitet. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2010 vorgesehen.
Das Projekt Vineta soll zukünftig als Nachbildung der ehemaligen Magdeborner Kirchturmspitze an die durch den Tagebau verlorenen Siedlungen, Orte und Gemeinden erinnern. Allein im von 1937 bis 1996 sind dabei neben Magdeborn weiter 13 Ortschaften weggebaggert worden. Insgesamt haben dabei im mitteldeutschen Revier runde 24000 Menschen ihre Heimat verloren. Laut Gemeinde Großpösna soll diese Thematik auch im Innenraum des Gebäudes aufgenommen werden. Unter anderem sollen Stahlplatten auf dem Boden an die abgebaggerten Orte erinnern. Außerdem sollen noch erhaltene Elemente der Kirche Cröbern in die Gestaltung des Innenraumes einbezogen werden.
Die Ankerfundamente für das schwimmende Kunst- und Kulturprojekt Vineta sind schon im Jahr 2002 gelegt worden. Damals in den noch trockenen Seegrund. Der symbolische Spatenstich war im September 2007 vollzogen worden. 2008 folgten die Pontons. Mittlerweile muss der Wasserstand des Störmthaler Sees nur noch um fünf Meter steigen – dann ist der Bauplatz der Vineta geflutet.
Der eigentliche Hochbau des Hauses soll schon in diesem Dezember abgeschlossen sein. Das Einschwimmen und Verankern am eigentlichen Standort ist für das Frühjahr 2010 vorgesehen. Wenn alles klappt wie geplant, könnten im Sommer des kommenden Jahres schon die ersten Veranstaltungen im neuen Haus über die Bühne gehen. Dazu hieß es weiter aus Großpösna: „Schon jetzt gibt es zahlreiche Interessenten, die Veranstaltungen durchführen oder sich im künftigen Trauzimmer auf der Vineta das Ja-Wort geben wollen.“ Das Großpösnaer Gemendeamt führe dafür schon jetzt einen eigenen Terminkalender.
Träger des Vorhabens ist die LMBV. Umgesetzt wird es im Auftrag des Freistaates und der Gemeinde. Die Gesamtkosten liegen laut Verwaltung bei rund 870.000 Euro. Ein Großteil wird als so genannte Paragraph-4-Maßnahme abgerechnet. Zehn Prozent der Gelder kommen aus dem Gemeindesäckel von Großpösna.
(Archiv_02_10_br) Hopp oder top, klagen oder lassen – so hieß es bei der Großpösnaer Gemeinderatssitzung am 21. September zum Thema Zukunft des Weinanbaus am Störmthaler Sees. Die Mitglieder des Gremiums hatten über den weiteren Weg des umstrittenen Vorhabens zu entscheiden. Am Ende des Abends war das Pendel zugunsten der Reben am Ostufer ausgeschlagen. Einschließlich der Mandatsübergabe dieser Sache an den Rechtsanwalt Klaus Füßer.
“Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich Hobbyweinbau durch den Störmthaler Weinbau e. V. am Ostufer des Störmthaler Sees im derzeitigen Umfang von 5.521 m²“, heißt es im Beschluss der Gemeinde vom 21. September. Das Protokoll weiter: “Die Verwaltung wird beauftragt, das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht 5K439/09 weiter zu betreiben und Rechtsanwalt Füßer (Leipzig) mit der Vertretung zu mandatieren.“ Die Fläche am Ostufer des Sees sei den Räten zufolge “der Nutzung für die Zwecke des Hobbyweinbaus zuzuführen“. Die Verwaltung werde laut Beschluss außerdem beauftragt, die im Gutachten von Rechtsanwalt Füßer enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Großpösna beim Wein also weiter am Ball. Jetzt aber mit Rechtsbeistand.
Der dabei eingeschaltete Verwaltungsrechtler Füßer scheint in seinem Metier kein unbeschriebenes Blatt zu sein. In seiner Referenzliste sind neben Gemeinden, Kliniken und Wohnungsbau-Unternehmen auch eine Werft und ein Energieversorger zu finden. Füßer am Tag nach dem Beschluss auf die Frage nach dem weiteren Zeitplan: „Die Gemeinde wird zeitnah mit unserer Unterstützung mit dem Weinbauverein und den einzelnen Hobbyweinbauern über eine Anpassung der bestehenden Pachtverträge sprechen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wird es darauf ankommen, entsprechend dem Handlungsauftrag des Gemeinderates deutlich zu machen, dass die Gemeinde den Weinberg dauerhaft will und den Hobbyweinbau unterstützt.“
Wichtigste Maßgabe aus Füßers Sicht: Einhaltung bestehenden Rechts. Der Anwalt dazu: „Die Gemeinde will sich aber zugleich absichern, dass die nach dem EU- wie deutschen Weinrecht maßgeblichen Vorgaben (ausschließlich privater Verbrauch des Weins, keine Vermarktung, Einhaltung der sog. 100qm bzw. '1 Ar'-Regelung) auch verlässlich eingehalten werden und sie anderenfalls Sanktionsmöglichkeiten hat. Deshalb hat der Gemeinderat auf meine Empfehlung der Gemeindeverwaltung aufgegeben, streng auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten.“
Ebenfalls Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. September: weitere Gesprächsversuche mit dem Ministerium. Füßer zu diesem möglichen Weg der Einigung: „Im Idealfall gelingt es, das SMUL von der Legalität des Weinbergprojekts in der jetzt vorliegenden Form zu überzeugen. Angestrebt ist auch, dass das SMUL dies im Wege eines förmlichen Bescheides bestätigt, analog dem Vorgehen der zuständigen Behörden anderer Länder in anderen Beispielsfällen. Das würde für alle Beteiligten Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Immerhin wollen der Verein und die Hobbyweinbauern weiter in das Projekt investieren.“
Klare Worte in Großpösna, müdes Schulterzucken allerdings aus dem Landwirtschaftsministerium SMUL-Sprecher Frank Meyer sagte am 25. September der L-IZ: „Das als Rechtsgutachten bezeichnete Papier der Rechtsanwälte Füßer und Kollegen aus Leipzig ist hier im Hause bekannt. Die darin aufgezeigten Auswege, die einen Erhalt der illegal mit Keltertrauben bepflanzten Flächen juristisch begründen sollen, halten wir nicht für überzeugend.“
Darauf käme es laut Meyer “aber auch nicht an.“ Der SMUL-Sprecher weiter: „Wenn sich in einer juristisch zu bewertenden Angelegenheit zwei Parteien nicht einigen können, dann entscheidet in vielen Fällen ein Gericht. Diesen Weg hat die Gemeinde Großpösna bereits beschritten. Dass Rechtsanwälte in dieser Situation die Rechtsauffassung ihrer Mandanten zu untermauern versuchen, liegt in der Natur der Sache und erscheint schon aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.“
Von dem am 21. September gefällten Beschluss hat Meyer nach eigenen Angaben am 25. noch nichts gewusst. Zur Frage nach einer Einigung sagte er: „Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Weinstöcke, die über eine Fläche von 100 m² hinausgehen, zu entfernen und die Flächen anderweitig zu bepflanzen, zum Beispiel mit Tafeltrauben, aus denen kein Wein gekeltert werden kann.“ Nach Friedenspfeife klingt das nicht.
Er bewegt viele Gemüter, der Weinbau am Störmthaler See. Wie es damit weitergeht, das könnte am kommenden Montag entschieden werden. Dann, wenn der Gemeinderat sich zum nächsten Mal mit der Sache zu befassen hat.
"Das ist falsch!" sagt Klaus Füßer zum Nein des SMUL in Sachen Störmthaler Wein. Fotos: Bernd Reiher
Zu dieser Sitzung eingeladen ist auch der Leipziger Rechtsanwalt Klaus Füßer. Seine Kanzlei hat am 2. September ein Gutachten zu diesem Thema veröffentlicht. Auftraggeber: Gemeinde Großpösna. Wir trafen ihn am 18. September zum Interview.