Freitag, 7. Mai 2010

Neues Format für alte Flüsse und neue Seen: Radio Neuseenland jetzt mit Zwillingsreifen

Im Februar gab es die letzte Meldung bei Radio Neuseenland. Dann wurde die Seite abgeschaltet. Grund waren die ungeklärten Verhältnisse bei der Nutzung des Namens "Neuseenland". Dieser ist markenschutzrechtlich geschützt. Inhaber ist der Tourismusverein Neuseenland e.V. Er hatte für das erste Quartal 2010 zu Gesprächen geladen.












Jetzt gibt es zwei Adressen für die Inhalte von Radio Neuseenland. Einmal die altbekannte. Zum zweiten gibt es jetzt auch die Seite seenticker.blogspot.com. Sie ist momentan noch über radioneuseenland.de erreichbar und wird parallel unter einem nicht-geschützten Namen betrieben. Die als Blog aufgelegte Seite hat aber auch zusätzliche Möglichkeiten. Kommentare sind jetzt möglich, Videos können eingebunden werden. Auch eine Suchmaschine steht zur Verfügung. Angesichts sich mehrender Inhalte ein interessanter Aspekt. Leider funktioniert der Findungshelfer noch nicht. Google-Blogsuche ist angefragt.

Fast alle Beiträge der früheren Seite sind auch auf der neuen Seite zu finden. Für das Lexikon gab es noch keinen Platz. Die Audio-Interviews werden in den Blog integriert und chronologisch in die Abfolge der Beiträge eingeordnet. Die Neuseen-Beiträge, die ich zwischen Februar und Mai für die L-IZ erstellte sollen folgen. Damals gab es bei der Leipziger Internet-Zeitung unter anderem eine Reihe mit Interviews von der Wassersportmesse "Beach & Boat". Mit dabei Reiner Kehr (LeipzigBoot) und Bernd Herold.

Dienstag, 4. Mai 2010

Anhörung für Regelwerk: Verfahren zur Schiffbarmachung in der Landesdirektion

Sie war angekündigt worden, die rechtliche Schiffbarmachung der Gewässer zwischen Stadthafen und Cospudener See und damit auch des Floßgrabens zwischen Leipzig und Markkleeberg. Seit dieser Woche werden Nägel mit Köpfen gemacht.

In der Landesdirektion wurde am Montag das „Verfahren zur Schiffbarmachung des Kurses 1 des Touristischen Gewässerverbundes“ eröffnet.

Wird in Minimal-Variante gebaut: der Leipziger Stadthafen.
Vorerst als Mini-Variante: Stadthafen Leipzig. Foto: Bernd Reiher

Auftakt dieses Verfahrens war eine „Anhörungskonferenz“ zur Schiffbarmachung von „Kurs 1“ des gewässertouristischen Nutzungskonzeptes zwischen Stadthafen Leipzig und Cospudener See. Nötig geworden war der behördliche Vorgang, weil es für diese Gewässer bis jetzt noch keine Schifffahrtsregeln gibt. „Dieses Verfahren dient dazu, die grundsätzliche Zulässigkeit der Befahrung des betroffenen Gewässers mit motorbetriebenen Booten zu prüfen, zu gestatten und mit anderen Nutzungen in Einklang zu bringen“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 26. April. Das Verfahren werde durch die Landesdirektion Leipzig als zuständige Behörde „gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes durchgeführt.“


Der Behörde zufolge wurde das Verfahren erforderlich, „da eine zunehmende wassertouristische Nutzung des Leipziger Neuseenlandes und damit auch Interessenskollisionen erwartet werden.“ Außerdem seien bisher noch keine einheitlichen Verkehrsregelungen eingeführt, mit denen mögliche Streitfälle eindeutig geregelt werden könnten. Sprich: demnächst Schifffahrtsrecht nach Sächsischer Schifffahrtsverordnung auch für Leipzig und die gefluteten Tagebaurestlöcher im sogenannten „Neuseenland“. Letztendlich vollzogen durch die Wasserschutzpolizei oder die Landesschifffahrtsbehörde. Der positive Nebeneffekt: die bislang noch nötigen Einzelgenehmigungen für Motorboote würden entfallen.

Seit Montag läuft es, das Anhörungsverfahren für die Schiffbarmachung des „Kurs 1“ zwischen zukünftigem Stadthafen und Cospudener See. Wie lange es dauern wird, ist noch nicht bekannt. „Wir arbeiten zügig dran“, sagte Landesdirektionssprecher Stefan Barton am Donnerstag gegenüber der L-IZ. Bei der Frage nach der Dauer vergaß er nicht zu erwähnen: „Immerhin ist es das erste seiner Art in Sachsen.“

Zum weiteren Werden dieses Verfahrens hieß es aus der Landesdirektion: „Die im Ergebnis eingehenden Stellungnahmen werden zunächst ausgewertet und abgewogen. Sofern es für die Entscheidung erforderlich ist, wird die Durchführung einer zweiten Anhörung nicht ausgeschlossen. Zudem ist zur Schiffbarkeitserklärung das Einvernehmen mit den Sächsischen Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herzustellen.“

Kommt es irgendwann zu einem Ergebnis, wird schließlich die „Schiffbarkeit durch Bekanntgabe im Amtsblatt gegenüber Jedermann erklärt.“ Erwartete Effekte aus Sicht der Landesdirektion: „Planungssicherheit für Investoren sowie konstante, verlässliche Bedingungen für alle Nutzer, aber auch eindeutige Regelungen für einen schonenden Bootsverkehr insbesondere auf sensiblen Gewässern.“