(10_10_br) Am 2. November beginnen in Großpösna die Bauarbeiten für die schwimmende Kirche Vineta. Damit wird der Endspurt für das lange geplante Gebäude eingeleitet. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2010 vorgesehen.
Das Projekt Vineta soll zukünftig als Nachbildung der ehemaligen Magdeborner Kirchturmspitze an die durch den Tagebau verlorenen Siedlungen, Orte und Gemeinden erinnern. Allein im von 1937 bis 1996 sind dabei neben Magdeborn weiter 13 Ortschaften weggebaggert worden. Insgesamt haben dabei im mitteldeutschen Revier runde 24000 Menschen ihre Heimat verloren. Laut Gemeinde Großpösna soll diese Thematik auch im Innenraum des Gebäudes aufgenommen werden. Unter anderem sollen Stahlplatten auf dem Boden an die abgebaggerten Orte erinnern. Außerdem sollen noch erhaltene Elemente der Kirche Cröbern in die Gestaltung des Innenraumes einbezogen werden.

Die Ankerfundamente für das schwimmende Kunst- und Kulturprojekt Vineta sind schon im Jahr 2002 gelegt worden. Damals in den noch trockenen Seegrund. Der symbolische Spatenstich war im September 2007 vollzogen worden. 2008 folgten die Pontons. Mittlerweile muss der Wasserstand des Störmthaler Sees nur noch um fünf Meter steigen – dann ist der Bauplatz der Vineta geflutet.

Der eigentliche Hochbau des Hauses soll schon in diesem Dezember abgeschlossen sein. Das Einschwimmen und Verankern am eigentlichen Standort ist für das Frühjahr 2010 vorgesehen. Wenn alles klappt wie geplant, könnten im Sommer des kommenden Jahres schon die ersten Veranstaltungen im neuen Haus über die Bühne gehen.
Dazu hieß es weiter aus Großpösna: „Schon jetzt gibt es zahlreiche Interessenten, die Veranstaltungen durchführen oder sich im künftigen Trauzimmer auf der Vineta das Ja-Wort geben wollen.“ Das Großpösnaer Gemendeamt führe dafür schon jetzt einen eigenen Terminkalender.
Träger des Vorhabens ist die LMBV. Umgesetzt wird es im Auftrag des Freistaates und der Gemeinde. Die Gesamtkosten liegen laut Verwaltung bei rund 870.000 Euro. Ein Großteil wird als so genannte Paragraph-4-Maßnahme abgerechnet. Zehn Prozent der Gelder kommen aus dem Gemeindesäckel von Großpösna.
(Archiv_02_10_br) Hopp oder top, klagen oder lassen – so hieß es bei der Großpösnaer Gemeinderatssitzung am 21. September zum Thema Zukunft des Weinanbaus am Störmthaler Sees. Die Mitglieder des Gremiums hatten über den weiteren Weg des umstrittenen Vorhabens zu entscheiden. Am Ende des Abends war das Pendel zugunsten der Reben am Ostufer ausgeschlagen. Einschließlich der Mandatsübergabe dieser Sache an den Rechtsanwalt Klaus Füßer.
“Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich Hobbyweinbau durch den Störmthaler Weinbau e. V. am Ostufer des Störmthaler Sees im derzeitigen Umfang von 5.521 m²“, heißt es im Beschluss der Gemeinde vom 21. September. Das Protokoll weiter: “Die Verwaltung wird beauftragt, das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht 5K439/09 weiter zu betreiben und Rechtsanwalt Füßer (Leipzig) mit der Vertretung zu mandatieren.“ Die Fläche am Ostufer des Sees sei den Räten zufolge “der Nutzung für die Zwecke des Hobbyweinbaus zuzuführen“. Die Verwaltung werde laut Beschluss außerdem beauftragt, die im Gutachten von Rechtsanwalt Füßer enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Großpösna beim Wein also weiter am Ball. Jetzt aber mit Rechtsbeistand.
Der dabei eingeschaltete Verwaltungsrechtler Füßer scheint in seinem Metier kein unbeschriebenes Blatt zu sein. In seiner Referenzliste sind neben Gemeinden, Kliniken und Wohnungsbau-Unternehmen auch eine Werft und ein Energieversorger zu finden. Füßer am Tag nach dem Beschluss auf die Frage nach dem weiteren Zeitplan: „Die Gemeinde wird zeitnah mit unserer Unterstützung mit dem Weinbauverein und den einzelnen Hobbyweinbauern über eine Anpassung der bestehenden Pachtverträge sprechen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wird es darauf ankommen, entsprechend dem Handlungsauftrag des Gemeinderates deutlich zu machen, dass die Gemeinde den Weinberg dauerhaft will und den Hobbyweinbau unterstützt.“
Wichtigste Maßgabe aus Füßers Sicht: Einhaltung bestehenden Rechts. Der Anwalt dazu: „Die Gemeinde will sich aber zugleich absichern, dass die nach dem EU- wie deutschen Weinrecht maßgeblichen Vorgaben (ausschließlich privater Verbrauch des Weins, keine Vermarktung, Einhaltung der sog. 100qm bzw. '1 Ar'-Regelung) auch verlässlich eingehalten werden und sie anderenfalls Sanktionsmöglichkeiten hat. Deshalb hat der Gemeinderat auf meine Empfehlung der Gemeindeverwaltung aufgegeben, streng auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten.“
Ebenfalls Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. September: weitere Gesprächsversuche mit dem Ministerium. Füßer zu diesem möglichen Weg der Einigung: „Im Idealfall gelingt es, das SMUL von der Legalität des Weinbergprojekts in der jetzt vorliegenden Form zu überzeugen. Angestrebt ist auch, dass das SMUL dies im Wege eines förmlichen Bescheides bestätigt, analog dem Vorgehen der zuständigen Behörden anderer Länder in anderen Beispielsfällen. Das würde für alle Beteiligten Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Immerhin wollen der Verein und die Hobbyweinbauern weiter in das Projekt investieren.“
Klare Worte in Großpösna, müdes Schulterzucken allerdings aus dem Landwirtschaftsministerium SMUL-Sprecher Frank Meyer sagte am 25. September der L-IZ: „Das als Rechtsgutachten bezeichnete Papier der Rechtsanwälte Füßer und Kollegen aus Leipzig ist hier im Hause bekannt. Die darin aufgezeigten Auswege, die einen Erhalt der illegal mit Keltertrauben bepflanzten Flächen juristisch begründen sollen, halten wir nicht für überzeugend.“
Darauf käme es laut Meyer “aber auch nicht an.“ Der SMUL-Sprecher weiter: „Wenn sich in einer juristisch zu bewertenden Angelegenheit zwei Parteien nicht einigen können, dann entscheidet in vielen Fällen ein Gericht. Diesen Weg hat die Gemeinde Großpösna bereits beschritten. Dass Rechtsanwälte in dieser Situation die Rechtsauffassung ihrer Mandanten zu untermauern versuchen, liegt in der Natur der Sache und erscheint schon aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.“
Von dem am 21. September gefällten Beschluss hat Meyer nach eigenen Angaben am 25. noch nichts gewusst. Zur Frage nach einer Einigung sagte er: „Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Weinstöcke, die über eine Fläche von 100 m² hinausgehen, zu entfernen und die Flächen anderweitig zu bepflanzen, zum Beispiel mit Tafeltrauben, aus denen kein Wein gekeltert werden kann.“ Nach Friedenspfeife klingt das nicht.